Covid-19
In einigen Arzthaus-Praxen können Sie sich auf Covid-19 testen lassen.

Covid-Test
Tests werden nur mit Voranmeldung angeboten, kein Walk-in:
- Aarau: PCR-Test und Schnelltest (Tel. 062 836 50 00)
- St. Gallen: PCR-Test und Schnelltest (Tel. 071 221 10 00)
- Zug: PCR-Test (Tel. 041 725 40 00 )
- Zürich City: PCR-Test (Anmeldung Tel. 044 800 39 00, je nach Verfügbarkeit)
- Zürich Enge: aktuell keine Tests
- Zürich Stadelhofen: aktuell keine Tests
Unser Praxispersonal bespricht mit Ihnen, welche Art von Covid-Test (PCR- oder Schnelltest) bei Ihnen gemacht wird.
Vorgehen bei Krankheitssymptomen (Quelle: Bundesamt für Gesundheit)
Wenn Sie Erkältungssymptome verspüren, sollten Sie Kontakte mit anderen Personen, insbesondere mit besonders gefährdeten Personen, vermeiden und zu Hause bleiben. Falls das nicht möglich ist, tragen Sie eine Maske und halten Sie Abstand. Das Coronavirus und Erreger wie beispielsweise das Grippevirus oder das Respiratorische-Synzytial-Virus (RSV) werden über ähnliche Wege übertragen und können ähnliche Symptome auslösen.
Wenn Sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören, kontaktieren Sie deshalb bei Erkältungssymptomen Ihre ärztliche Fachperson. So kann eine frühzeitige Behandlung von Covid-19 in Betracht gezogen werden, falls Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben sollten. Falls Sie arbeiten, besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber Ihren Arbeitseinsatz, die nötigen Schutzmassnahmen, Notwendigkeit und Frist eines Arztzeugnisses.
Wenn Sie Erkältungssymptome verspüren oder sich oder andere zusätzlich schützen möchten, können Sie sich weiterhin an den Grundprinzipien auf der Seite So schützen wir uns vom Bundesamt für Gesundheit.
Übernahme des Testkosten
Seit dem 1. Januar 2023 werden die Kosten für Tests nicht mehr durch den Bund bezahlt. Falls Sie einen Test machen wollen, müssen Sie diesen selbst bezahlen. In Ausnahmefällen werden die Kosten durch die Krankenkasse oder den Kanton übernommen.
Wichtige Ausnahmefälle sind:
- Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten bei individuell ärztlich angeordneten Tests, wenn die Diagnose bei symptomatischen Personen für eine Therapie notwendig ist. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bei Ihnen ein antivirales Arzneimittel gegen Covid-19 verschreiben will. Es ist zu beachten, dass Franchise und Selbstbehalt geschuldet sind.
- Die Kantone können Testungen zum Schutz der Bevölkerung anordnen. In diesem Fall werden die Testkosten durch die Kantone getragen.

Covid-Impfung
Wenn Sie sich gegen Covid impfen lassen möchten, finden Sie unter den nachfolgenden Links allgemeine Informationen sowie Angaben, wo Sie sich in Ihrer Nähe impfen lassen können: