Unfall

WAS IST ZU TUN?

Wenn Sie wegen eines Unfalls in ärztlicher Behandlung bei uns sind, gehen Sie bitte wie folgt vor:

1. Wie sind Sie unfallversichert?

  • Berufstätige sind für Berufsunfälle beim Arbeitgeber versichert. Bei Nicht-Berufsunfällen müssen Sie mehr als 8 Stunden pro Woche angestellt sein, damit Ihr Arbeitgeber die Versicherung übernimmt.
  • Nicht-Berufstätige haben meistens den Unfall in der Krankenversicherung eingeschlossen.

 

2. Unfall-Meldung beim Arbeitgeber

  • Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie einen Unfall hatten. Der Arbeitgeber schickt die Unfallmeldung, die Sie ausfüllen müssen, an die Versicherung.
  • Anschliessend erhalten Sie die Angaben zur Unfallversicherungen sowie die Schadensnummer.

 

3. Information an die Arzthaus-Praxis

  • Teilen Sie Ihrem Arzt oder einer Mitarbeiterin unserer Praxis die Unfallversicherung, das Unfalldatum sowie die Schadensnummer mit (alle Kontaktdaten finden Sie hier). Am besten schicken Sie uns eine Kopie der Schadensmeldung, die Sie von der Unfallversicherung erhalten haben. Mit diesen Angaben können wir die Arztrechnung direkt an die Versicherung senden.
  • Wenn Sie nicht berufstätig sind und den Unfall in Ihrer Krankenversicherung mitversichert haben, teilen Sie uns dies bitte mit. In diesem Fall schicken wir die Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse oder direkt an Sie (je nach Krankenkasse). Wenn die Rechnung an Sie geschickt wird, müssen Sie die Rechnung begleichen und anschliessend an Ihre Krankenkasse weiterleiten, um die Kosten erstattet zu bekommen.

 

Ohne Ihre Angaben müssen wir Ihnen die Rechnung persönlich zur Zahlung zustellen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!